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Petition: Cannabis als Medizin gestartet!
Es geht los mit der Petition Cannabis als Medizin! Jetzt heißt es sammeln
sammeln und nochmal sammeln!
Arzneimittelwesen - Kostenerstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung
für die Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis vom 30.05.2014
https://epetitionen.bundestag.de/con..._52664.nc.html
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Bundesregierung Maßnahmen
ergreift, damit die Kosten einer Behandlung mit Medikamenten auf Cannabisbasis
bezahlt werden. Der Bundestag möge zudem beschließen, dass Strafverfahren
gegen Patientinnen und Patienten im Zusammenhang mit einer durch einen Arzt
bescheinigten notwendigen medizinischen Verwendung von Cannabisprodukten
grundsätzlich eingestellt werden.
Begründung
Patientinnen und Patienten, die von einer Behandlung mit Medikamenten auf
Cannabisbasis profitieren, sollten unabhängig von ihren wirtschaftlichen
Verhältnissen einen Zugang zu Cannabisprodukten erhalten. Die inhumane
strafrechtliche Verfolgung von kranken Bundesbürgern, die mit Unterstützung
ihrer Ärztin bzw. ihres Arztes eine Selbsttherapie mit Cannabis durchführen,
muss beendet werden. So würden sowohl die Therapiefreiheit als auch die
Menschenrechtssituation kranker Menschen in Deutschland spürbar verbessert.
In Deutschland können drei Medikamente auf Cannabisbasis auf einem
Betäubungsmittelrezept verschrieben werden. Zudem besteht die Möglichkeit
einer Ausnahmeerlaubnis durch die Bundesopiumstelle zur Verwendung von
Medizinal-Cannabisblüten aus der Apotheke. In beiden Fällen müssen die
Betroffenen die häufig nicht unerheblichen Behandlungskosten meistens selbst
tragen.
Daher sind vermögende Patientinnen und Patienten in Deutschland hinsichtlich
der Möglichkeiten der medizinischen Nutzung von Cannabisprodukten deutlich
besser gestellt als weniger vermögende Patientinnen und Patienten. Es besteht
in diesem Bereich eine Zweiklassenmedizin und eine medizinische
Unterversorgung. Hunderttausende von Bürgerinnen und Bürgern sind heute
mangels erschwinglicher Alternativen gezwungen, sich illegal mit
Cannabisprodukten selbst zu therapieren.
In anderen Ländern wurden unterschiedliche Lösungen für dieses Problem
gefunden. So erstatten viele Krankenkassen in den Niederlanden eine Behandlung
mit Cannabisblüten. In Israel und Kanada sind die Preise für Cannabisprodukte
wesentlich niedriger als in Deutschland. In Spanien ist der Anbau von Cannabis
für den Eigenbedarf erlaubt.
Wenn man eine ärztlich befürwortete Selbsttherapie nicht legalisieren möchte,
so sollte wenigstens der § 31 des Betäubungsmittelgesetzes, nach dem bereits
heute ein Strafverfahren eingestellt werden soll, wenn nur eine "geringe
Schuld" vorliegt, sinnvoll erweitert werden. Bisher wird von einer geringen
Schuld nur ausgegangen, wenn es um den Besitz einer kleinen Cannabismenge
geht. Patientinnen und Patienten, die sich mangels Alternativen selbst
therapieren, besitzen jedoch notwendigerweise häufig erhebliche Cannabismengen
und sind zudem Wiederholungstäter. Es sollte Ärztinnen und Ärzten erlaubt
sein, Empfehlungen für eine Selbsttherapie mit Cannabisprodukten
auszusprechen, und Strafverfahren gegen Patientinnen und Patienten mit einer
solchen ärztlichen Empfehlung sollten ebenfalls grundsätzlich eingestellt werden.
Internationale Vergleiche mit Ländern wie Kanada und Israel zeigen, dass die
Versorgung der deutschen Bevölkerung mit Medikamenten auf Cannabisbasis
unzureichend ist. Das mit der unhaltbaren gegenwärtigen Situation verbundene
körperliche und seelische Leid durch unzureichend behandelte schwere
Krankheitssymptome bzw. eine andauernde Angst vor Strafverfolgung darf nicht
ohne Not fortgesetzt werden. Hier ist der Gesetzgeber in der Pflicht.
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