Nun, wie gesagt (und alles nach meinem Wissensstand nach vielen Recherchen, Jurist bin ich nicht, sonst wäre ich nicht hier):Ich glaub das rennt in D anders, wie genau?
- die von der Polizei durchgeführten Tests (Anhauchen, Alkomat, Drugwipe etc.) dienen lediglich dazu, Anhaltspunkte für einen hinreichenden Verdacht zu finden, sind aber selbst keine Beweismittel.
- eine Mitwirkungspflicht des Verdächtigten besteht nicht, daher fragt der Polizist nach dem Einverständnis - der Verdächtigte macht den Test dann ggf. freiwillig, und ist der Dumme, wenn der Test fälschlicherweise positiv ausfällt (das ist gar nicht so unwahrscheinlich!).
- eine Blutentnahme ist eine Körperverletzung, die nur durch die Abwendung einer potentiellen Gefahr für die Öffentlichkeit gerechtfertigt werden kann. Dazu muss aber ein hinreichender Verdacht bestehen, entweder aufgrund eindeutiger, äußerer Anzeichen wie Alkoholfahne, knallroten Augen, Jointresten im Auto etc., aufgrund einer (unnötigen) Einlassung, Drogen konsumiert zu haben (ein Beschuldigter muss sich nicht selbst belasten), oder durch einen freiwilligen Schnelltest mit positivem Ergebnis.
- jemand, der sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, muss befürchten, aufgrund falsch-positiver Schnelltestergebnisse zur Blutentnahme mtigenommen werden. Das ist neben der Körperverletzung auch mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden.
- aufgrund des Gebots der Unschuldsvermutung darf ein Bürger grundsätzlich nicht ohne Anlass verdächtigt werden, daher darf ohne Anlass keine Blutprobe angeordnet werden, zumindest bisweilen. Das könnte sich bald ändern, zumindest in Brandenburg darf z.B. das Telefon inzwischen "vorbeugend" (praktisch also verdachtsunabhängig!) abgehört werden (siehe auch hier).
- wird eine Blutabnahme angeordnet, kann sie ggf. auch unter Zwang (Fixierung, Gummiknüppel oder was den Herrschaften in Grün sonst noch einfällt) durchgesetzt werden. Das Untersuchungsergebnis ist der Beweis, auf dessen Grundlage ein Verfahren eröffnet werden kann.
- meines Wissens kann in DE nicht einfach ohne Beweis ein bestimmter Alkoholpegel angenommen werden (was nebenbei bei einem Cannabiskonsumenten vollkommen daneben wäre).
- schlecht sieht es für den Polizisten aus, wenn er ohne Verdacht eine Blutabnahme anordnet. Dies ist der Fall, wenn die Blutprobe negativ war, und der Verdächtigte weder durch Fahrfehler oder andere äußere Anzeichen aufgefallen ist, und keine freiwilligen Tests mitgemacht hat (die folglich auch keine positiven Ergebnisse erbracht haben können).
- für einen Patienten, der regelmäßig auf THC angewiesen ist, ist das trotzdem übel, denn die Blutuntersuchung wird aufgrund der langen Nachweisbarkeit positiv ausfallen, auch wenn der Rausch bei Fahrtantritt längst abgeklungen ist. Hier wird der Polizist dann im Nachhinein behaupten, der Verdächtigte habe bei der Kontrolle stark berauscht gewirkt - allein um eine potentielle Klage gegen sich schon im Keim zu ersticken. Um aber nochmal auf den Punkt zu kommen: der Beamte weiss vorher nicht, wie die Blutuntersuchung ausgehen wird, und wird sich gut überlegen, ob er das Risiko eingeht, wenn der Fahrer absolut nüchtern wirkt (und wahrscheinlich auch nüchtern ist)!
- wenn man das mal weiterspinnt: auch wer ganz legal vom Arzt Dronabinol verordent bekommt, und einen freiwilligen Drogenschnelltest mitmacht, wird höchstwahrscheinlich zur Blutprobe mitgenommen, die verläuft natürlich ebenfalls positiv. Ich kann mir ganz gut vorstellen, dass kurz darauf ein Wagen mit Grünen Männchen vor der Tür steht, um die Wohnung nach Drogen zu durchsuchen, dabei im einfachsten Fall die Wohnung verwüsten, im schlimmsten Fall auch noch "Zufallsfunde" machen (z.B. mal eben den PC für unbestimmte Zeit beschlagnahmen, könnten ja Raubkopien drauf sein etc.). Jetzt nachzuweisen, dass der festgestellte TCH bzw. THC-COOH-Pegel vom verordenten Dronabinol kommt, ist u.U. nicht ganz einfach - denn ggf. wird einfach gemutmaßt, dass bestimmt neben dem Dronabinol auch illegales Cannabis konsumiert wird -> Drogenscreening, MPU etc., dagegen kann man ggf. Widerspruch einlegen, und wer sich's leisten kann, hat ggf. Glück gehabt; die Rechtschutzversicherung leistet nicht bei Vorsatzstrafsachen (wird nur als Zusatzoption, aber ausschließlich für Gewerbetreibende und - wen wunderts - für Politiker angeboten, in letzterem Falle zahlt das - wen wundert überhaupt noch was? - die Allgemeinheit!).
Eins sei übrigens noch angemerkt: Ordnungshüter in Deutschland werden darauf trainiert, "Drogensüchtige" mit bloßem Auge zu erkennen - und zwar an so stichhaltigen Klischees wie langen Haaren, Rostbeulen am Fahrzeug oder auch mehrfarbiger Fahrzeuglackierung (kein Scherz!).
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