
Zitat von
Hanfseilner
Hallo LeonLeon
Bei der Antwort von habago habe ich zu ergänzen, dass bei potentem Hanf auch Patienten beeinträchtigt sein können, so würde es die Versicherung auslegen. Es gibt eben Medikamente oder auch Erkrankungen, bei denen die Fahrtüchtigkeit angezweifelt oder ausgeschlossen wird. Das weiß die Führerscheinstelle jedoch aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht nicht. Wenn die Polizei aber auf THC testet, weiß diese das schon. Vermutlich gibt es mit starken Opiaten ähnliche Probleme wobei es da auch Medikamente gibt, auf die gewiss nicht getestet wird.
Ich kenne verschiedene Personen, die wegen Gericht oder auch freiwillig einen Fahreignungstest auf eigene Kosten absolviert haben - irgendwie so ähnlich wie ne freiwillige MPU, wo sie aber in ihrer gewohnten Dosis den Test machen. Wenn man das hat und wirklich nach Angaben konsumiert, dann wird die Versicherung zahlen, sonst nicht. Auch 0,1 bis 0,3 Promille Alkohol-Unfälle, wo man fahren darf, werden nicht bezahlt.
PS: Geh bitte nicht zur Polizei oder der Führerscheinstelle, um den Test zu machen sondern erkundige dich bei Fachanwälten - oder betreffenden Patienten und dann bei Fachanwälten. Namen möchte ich hier nicht nenne.
Als aller erstes mal eine Fahrtauglichkeitsprüfung bei einem dafür qualifizierten Arzt IST KEINE MPU - absolut NICHT vergleichbar.
Eine (Drogen) MPU kann und darf eine Führerscheinstelle NUR anordnen, wenn straf- und/oder verkehrsrechtliche Verstöße in Verbindung mit BtM Mitteln bewiesen sind.
Nächster Punkt, als Cannabis Patient immer mindestens eine Kopie des Cannabis Rezept bei sich führen und am besten ein Artest des Ausstellenden Arztes, in dem hervorgeht, seit wann man Cannabis als Medizin verwendet und das die Einnahme ohne Probleme und ohne negativ beeinflussende Nebenwirkungen von statten geht. (Natürlich nur wenn es wirklich ohne Beeinflussung läuft)
Dies der Polizei bei einer Kontrolle vorlegen und wenn die Polizisten dann immer noch einen Urintest fordern, diesen in jedem Fall verweigern, auch eine Blutentnahme verweigern! Die haben kein Recht von BtM Patienten die Test machen zu lassen.
Denn wenn die erst mal die Werte haben kommt man aus der Nummer nicht mehr raus.
Bei Cannabispatienten kann der zur Zeit Gültige maximal Wert gar nicht eingehalten werden, d.h. die Werte liegen höher, damit schließt dann das Rechtssystem automatisch auf illegalen Drogenkonsum und Fahruntauglichkeit.
Also in Verbindung mit Führen von Fahrzeugen, immer den Nachweis der medizinischen Verwendung dabei haben, immer Urin und Blutprobe verweigern.
Was die KfZ Versicherung angeht gilt Grundsätzlich das selber Recht wie bei Patienten mit Psychopharmaka (auch die sind Bewustseinsbeeinflussend) und bei Morphin Patienten. Die Fahrtüchtigkeit darf nicht generell als Ungeeignet hingestellt werden.
Nutzt erst mal nix. Wenn die Versicherung mitbekommt, dass Cannabis im Spiel war wird die alles dran setzen nicht bezahlen zu müssen bzw. bei der KfZ Haftpflicht muss die Versicherung die Geschädigten bezahlen, wird dann aber das Geld vom Versicherten zurück verlange. D.h. ohne Gerichtsverfahren keine Chance, dass die Versicherung bezahlt.
Auch hier: so lange die Bundespolitiker die Gesetze nicht entsprechend Ändern wird der Zustand für Cannabispatienten schwieriger statt leichter.
Füge anderen Menschen nicht zu, was du nicht willst das man dir zufügt!
Lesezeichen