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Rechtlicher Widerspruch: Grand Manufacturing Practice und Apothekenpraxis
Hallo,
ich habe in letzter Zeit für mich selbst das Regelwerk des Pharma-Zertifikat Grand Manufacturing Practice (GMP) der EMEA übersetzt. Dabei ist mir folgende Klausel aufgefallen:
Unter "11. Harvest":
"11.8 Mechanical damage and compacting of the harvested medicinal plant/herbal substance
that would result in undesirable quality changes must be avoided."
Sinngemäße Übersetzung:
"11.8 Mechanische Beschädigungen und Kompression des Ernteguts, welche zu unerwünschten Qualitätsverlusten führen, sind zu vermeiden. "
Steht das nicht im Widerspruch zur mittlerweile fast standardmäßigen Vorgranulierung in Apotheken? In Lüneburg macht das jede zweite Apotheke.
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Die Apo kann nur machen, was auf dem Rezept steht. Wenn der Arzt unverarbeitete Droge auf das Rezept schreibt, dann gibts auch ganze Blüten.
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Ja, genau das hat mir mein Anwalt jetzt auch versichert. Schade, dass die Apotheke einfach eine andere Institution ist, als der Produzent. Wenn das GMP-Zertifikat den Weg durch die Apotheke ebenfalls abdecken würde, wäre das nur sinnvoll.
Derzeit ist die Expertise der Apotheker derart mangelhaft, dass es nur vorteilhaft wäre eine Abgabe über Fachgeschäfte - oder noch besser Fachapotheken - politisch zu veranlassen.
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Dazu wäre der Logistikweg klar zu verstehen wichtig.
Bulk.
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