der einfachheithalber und um mich nicht x-fach zu Wiederholen
bei CANNABISPATIENTEN gelten die gleichen gesetzlichen Regelungen wie bei Morphinpatienten.
D.h der Cannabispatiente darf nach der Eingewöhnungs- bzw. Einstellungsphase, d.h. Wirksame und gleichbleibende Arzneimittel Dosis ein Kraftfahrzeug führen.
Also nicht nur PKW sondern auch LKWs wie Berufskraftfahrer wo alte Klasse 2 gefordert ist.
Also genauere dazu selber im Gesetz nachlesen oder einen wirklich auf dieses Thema spezialisierten Anwalt einschalten.
Bei der BaST (kurz Bundesinstitut für Verkehrssicherheit) nach so einem Anwalt fragen.
All die Diskussionen, auch das Fragen bei irgendwelchen angeblichen Verkehrsfachanwälten und noch viel weniger die Frage bei Polizisten und um himmelswillen nicht bei der Führerscheinstelle nachfragen (dann kann man gleich den Lappen für immer abgeben) nutzen absolut gar nichts. Jeder hat seine Meinung und nur ganz ganz wenige haben tatsächliche Fachkenntnis zu dem Thema Cannabis im Straßenverkehr.
Polizei, Staatsanwaltschaft, Anwälte und Führerscheinstelle machen aus dem Thema sofort den missbräuchlichen und illegalen Drogenkonsum, der aber per Gesetz (In den selben Gesetzbüchern) ganz anders behandelt wird als die aus medizinischen Gründen und ärztlich Verordnete Einnahme von Cannabis.
Füge anderen Menschen nicht zu, was du nicht willst das man dir zufügt!
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