Laut Antwort auf die "Kleine Anfrage" der Linksfraktion, dürfen Cannabispatienten ihr Fahrzeug führen, so wie alle anderen auf ihr Medikament eingestellten Patienten. Nun taucht immer wieder in unterschiedlichsten Diskussionsgruppen auf, dass dem nicht so sei und der ein oder andere zur MPU "darf".
Auf Nachfrage über einen Polizeibeamten, bekam ich die Antwort, dass auch von Patienten der Grenzwert von einem Nanogramm einzuhalten sei. Dies kontakariert jedoch die Antwort auf die "kleine Anfrage". Das Führerscheinrecht ist ebenso wie die Leitlinien zum Medizinisch psychologischen Gutachten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes im Hinblick auf Patienten und Grenzwert nicht novelliert worden. Also seid erstmal, auch, wenn die Antwort der Bundesregierung suggeriert, dass alles in Ordnung sei, vorsichtig, wenn ihr selbst fahrt. Ein Patient kommt ruck zuck über den Grenzwert und das Unterbrechen der Therapie für eine Autofahrt ist ja wohl nicht das, was mit dem Cannabisgesetz vorgesehen ist. Zumal viele erst durch ihr Medikament wieder fahrtauglich werden.
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