aus der Antwort der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen kannst Du ersehen, dass die AOK bereits Wirtschaftlichkeitsprüfungen erwägt:
" Sehr geehrte Frau Gebhardt,
zu den von uns veröffentlichten Kosten der unterschiedlichen Cannabispräparate auf der Basis der möglichen täglichen Höchstverschreibungsmenge ist zu sagen, dass diese Preisangaben nicht von der AOK Hessen sondern vom AOK Bundesverband stammen. Will man Preise vergleichen, muss man sich natürlich an vergleichbaren Mengen/Dosierungen orientieren.
Offensichtlich gehen aber auch Sie davon aus, dass Cannabisblüten nicht preisgünstig sind. Nur so kann Ihre Bitte verstanden werden, dass die KV sich dafür einsetzen soll, dass Cannabisblüten günstiger werden und nicht in das Praxisbudget eingerechnet werden sollen. Hierzu ist zu sagen, dass die KV nicht den geringsten Einfluss auf die Preise/Kosten irgendwelcher Arzneimittel hat und dass die Therapie mit Cannabisblüten nur dann in ein Praxisbudget nicht eingerechnet werden würde, wenn sie eine zwischen den Krankenkassen und den KVen vereinbarte Praxisbesonderheit wäre. Einer Praxisbesonderheit „Cannabistherapie“ werden die Krankenkassen niemals zustimmen.
Zu Ihrer Information darf ich Ihnen noch mitteilen, dass ich die Verordnungskosten der Cannabisblütentherapie von 2 Patienten erfahren habe:
• Patient 1: 9.216 Euro Cannabisblütenkosten im März bis Juni 2017. Jahrestherapiekosten 36.864 Euro
• Patient 2: 2.438 Euro für einen Monat. Jahrestherapiekosten 29.256 Euro
Zu beiden Patienten gibt es Überlegungen, eine Wirtschaftlichkeitsprüfung dieser Verordnungen durchzuführen.
Aus diesen beiden Beispielen sehen Sie, dass die hohen Verordnungskosten, die vom AOK Bundesverband ermittelt worden sind, offensichtlich real sind. Da, wie schon mehrfach erwähnt, zumindest der Bundesverband der AOK ernsthaft erwägt, Wirtschaftlichkeitsprüfungen bezüglich dieser Therapie durchzuführen und dies zu existenzbedrohenden Regressen in einzelnen Praxen führen kann, ist es eine Sorgfaltspflicht der KV Hessen gegenüber ihren Mitgliedern hierüber zu informieren. Dies haben wir mit unserer Veröffentlichung getan.
Mit freundlichen Grüßen
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Kassenärztliche Vereinigung Hessen"
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