
Zitat von
Martin Otto
Ein im Ansatz hilfreicher Artikel der Tagesschau, mir schlägt aber sofort die im Artikel unwidersprochene penetrante Lüge aus dem Spitzenverband der Krankenkassen auf den Magen, denn:
"Die Kassen müssten sich an das Gesetz halten, wonach Cannabisprodukte als Kassenleistung nur eingesetzt werden dürfen, wenn keine andere Therapie helfe."
ist eine Lüge! Man braucht sich, um diese als solche zu erkennen, einfach den relevanten Passus im Wortlaut des Gesetzes anschauen, im Gesetz wurde ausdrücklich
darauf verzichtet, einzelne Indikationen aufzuführen. Cannabisblüten und -extrakte können daher für jede Indikation verordnet werden, wenn
„eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung im Einzelfall nicht zur Verfügung steht“ ODER wenn diese Leistung
„im Einzelfall nach der begründeten Einschätzung des behandelnden Vertragsarztes unter Abwägung der zu erwartenden Nebenwirkungen und unter
Berücksichtigung des Krankheitszustandes der oder des Versicherten nicht zur Anwendung kommen kann“.
Dies bedeutet, dass eine Behandlung mit Cannabis AUCH DANN eingeleitet werden kann, wenn theoretisch noch weitere, bisher nicht eingesetzte (zugelassene)
Behandlungen zur Verfügung stehen und der Patient noch nicht „austherapiert“ ist.
Martin
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