Nachdem es hier wieder ruhiger geworden ist stell ich hier einfach nal eine Frage in den Raum. Kann dann ja für jeden geltend gemacht werden.
Unzwar hab ich von einem Anwalt der sich mit Fiktionen auskennt gehört dass bei Nichteinhalten der grundsätzlichen 3 Wochen seitens der KK das Fristverschiebungsschreiben ( Wir schalten den MDK ein..) an eine Form gebunden ist .
Spricht: Da muss ein hinreichender Grund sein (das Thema lassen wir lieber (: )
+ Die Frist verschiebt sich auf 5 Wochen und der genaue Tag muss genannt werden wann die Frist endet
Kann man das juristisch bestätigen von Leuten die mit uns evtl. zusammenarbeiten und deswegen auch Reichweite geniessen?
Ansonsten meinte der Volljurist könnte man von den 3 Wochen ausgehen (Fiktion)
2.
Die KK kann ansonsten innerhalb der vollen Frist entscheiden (ohne Postweg)
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