Die Begleiterhebung des BfArM – was Sie als Arzt wissen müssen
Für interessant halte ich vor allem diese Bereiche:
Wie hoch ist der zeitliche Aufwand um die Fragen auszufüllen?
Es wurde versucht, den Aufwand für Ärzte möglichst gering zu halten. Die Daten werden ausschließlich online über das Portal
www.begleiterhebung.de eingegeben. Zu den einzelnen Fragen werden Erläuterungen angeboten.
Das Ausfüllen der Fragen dauert nach Aussagen von Ärzten pro Patient etwa 15 bis 20 Minuten.
Wann und wie oft müssen die Fragen beantwortet werden?
Die erste Erhebung erfolgt ein Jahr nach Therapiebeginn mit einem Cannabisarzneimittel. Sollte vor Ablauf eines Jahres eine Therapie beendet werden, so wird der Fragebogen zu diesem Zeitpunkt ausgefüllt.
Der Wechsel zwischen zwei Cannabisarzneimitteln, wird als Therapieabbruch und Therapieneubeginn gewertet.
Daher sind bei einem Wechsel des medizinischen Cannabisarzneimittels die Daten zur Beendigung der Behandlung mit dem ersten Arzneimittel abzugeben. Die Daten zur Therapie mit dem neu gewählten Medikament erfolgt erneut nach einer Therapiedauer von einem Jahr, oder wenn die Behandlung erneut abgebrochen oder das Medikament gewechselt wird.
Der Wechsel von einer Sorte medizinischer Cannabis Blüten auf eine andere Sorte zählt nicht als Therapieabbruch. Daher müssen in diesem Fall keine Daten übermittelt werden. Ebenso müssen Dosisänderungen nicht neu erfasst werden.
Wird eine Behandlung länger als ein Jahr fortgeführt, so soll im ersten Quartal des Jahres 2022 noch einmal eine Datenerhebung stattfinden. Ab dem Q2 des Jahres 2022 werden die Daten ausgewertet.
Versteh ich das richtig?
Der Arzt muss bei andauernder Therapie mit Blüten einmal nach 1 Jahr und dann erst wieder 2022 Daten übermitteln?
Scheint ein überschaubarer Aufwand zu sein, wie ich finde.
Lesezeichen