Hallo fiva23,
möglicherweise ist die Genehmigungsfiktion in Deinem Fall bereits jetzt eingetreten und damit das Antragsverfahren bei der Krankenkasse bereits erledigt, bzw. hat keine Relevanz mehr, da der Antrag bereits als genehmigt gelten könnte. Dies hängt von den Details der Antragsstellung ab, es gibt jedoch einige 'Fallstricke'.
Die Krankenkasse kann nicht beliebige Fristverlängerungen durch Anforderung weiterer Unterlagen erzwingen, sondern hat ab dem Eingang des 'hinreichend bestimmten' 1. Antrags eine Amtsermittlungspflicht und muss z.B. Befund- und Behandlungsberichte in der Regel selbst einholen (normalerweise über den MDK, welcher hierzu von der Krankenkasse beauftragt werden kann). Du hast jedoch eine generelle Mitwirkungspflicht.
Hier findest Du weitere Informationen zur Genehmigungsfiktion:
http://www.cannabis-med.org/german/f...=7538#post7538
Falls Du bereits Kontakt zu einem guten Anwalt hast, könnte es sich lohnen, sich jetzt schon zur Genehmigungsfiktion beraten zu lassen und, falls diese bereits eingetreten ist, diese zeitnah durch zu setzen.
Möglicherweise ist Deiner Mitwirkungspflicht bereits genüge getan, wenn Du die Krankenkasse darauf verweist, weitere Befund- und Behandlungsberichte im Rahmen der Amtsermittlungspflicht selbst zu ermitteln. Dies könnte für die Krankenkasse in Deinem Fall sehr schwierig werden, da evtl. Deine Ärzte der Krankenkasse gegenüber gar nicht zu einer weitergehenden Auskunft verpflichtet sind (diese sogar aus Datenschutzgründen nicht geben dürfen!), sondern der MDK Deine Ärzte ggf. direkt kontaktieren müsste.
Ich verweise zu Hintergrundinformationen zur Auskunftspflicht von Vertragsärzten auf folgendes Dokument (besonders Seite 13, 14 und folgende):
http://www.schweigepflicht-online.de...02-2009%20.pdf
Ob es in diesem Fall sinnvoll ist, auf das Schreiben der Krankenkasse gar nicht zu antworten (die Anfrage der Krankenkasse könnte rechtswidrig sein und die Grenzen Deiner Mitwirkungspflicht überschreiten oder es könnte auch irrelevant sein, weil die Genehmigungsfiktion bereits eingetreten sein könnte), kann ich Dir nicht sagen - über die für Dich beste Vorgehensweise sollte meiner Meinung nach ein Anwalt anhand detaillierter Kenntnis des konkreten Falls entscheiden.
Wenn Du noch keinen Kontakt zu einem Anwalt hast und Dich zu diesem Fall erst einmal so beraten lassen möchtest, könntest Du bei der unabhängigen Patientenberatung anfragen:
https://www.patientenberatung.de
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