Mit welcher Begründung soll man solche Anträge denn stellen ?Mit welcher Begründung sollten die Gerichte tausende Anträge auf erlaubten Eigenanbau ablehnen?
Das Cannabisverbot ist doch ein Irrtum. Das ist garkein BtM !
Und wenn man auf Basis der Quasiparadoxie irgendwas versucht, können die Ablehnen wie sie lustig sind.
Also klarstellen, daß es med. sinnvoll bzw. empfehlenswert, aber kein BtM ist und sich das als 1. Ablehnungsgrund für Verschreibung u./o. Kostenübernahme bescheinigen lassen. Der 2. Ablehnungsgrund wären die quasi kriminellen Apothekenpreise.
Dann gäb's da noch den Satz 1 §17 StGB, den man dem Störfaktor Polizei etc.
noch zusätzlich unter die Nase halten könnte.
Denn Polizei usw. handeln doch bislang im Irrtum, daß es ein höchstgefähliches BtM. wäre§ 17
Verbotsirrtum
1Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte.
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