Hallo zusammen,
mich beschäftigt einer der elementaren Fragen zu der ärztlich überwachten Cannabistherapie im Zusammenhang mit dem Führerschein. Da gibt es jetzt viele Theorien. Vielleicht hat jemand ja eine Praxis vorzuweisen. Ich selber suche noch nach einen Arzt um Bayern damit das ganze erst für eine meiner Frage zugeordneten regelmäßigen Therapie bestand hätte.
Da gibts einmal diesen Grenzwert an THC den die Behörden gerne benutzen und dann noch die Hürde einer dauerhaften/regelmässigen medikamentösen Einnahme die im Verkehr zur Abnahme des Führerscheins kommen könnte.
Aus regierungskreisen heißt es jedoch immer wenn es aus einer medizinisch verordneten und bestimmungsgemäßen Einnahme herrührt ist alles in Butter.
Vielleicht weiß ja jemand mehr zur neuen Lage. Und ob das schuldtechnisch bei einem Strassenunfall benutzt werden kann.
Links: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/117/1811701.pdf
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